Teilgenommen haben jene Schülerinnen und Schülern, die sich in der 4. Klasse bereits im 9. Schuljahr befinden. Die Pflichtschule haben sie damit bald abgeschlossen, aber reicht das schon als Ausbildung? Ein neues Gesetz sagt Nein. Was bedeutet AusBildung bis 18 für die einzelnen Schülerinnen und Schüler?
Die Pflichtschul-Abgängerinnen und -Abgänger des Schuljahres 2016/17 sind die Ersten, für die diese Ausbildungspflicht gelten wird!
Die Ausbildung junger Menschen ist noch nicht mit der Pflichtschule abgeschlossen. Um die beruflichen Chancen auf lange Sicht zu verbessern ist es nötig, dass jeder und jede Jugendliche eine gute Grundausbildung bekommt.
Das könnte bedeuten:
- Besuch einer weiterführenden mittleren oder höheren Schule
- Besuch einer polytechnischen Schule und danach Einstieg in die Lehre
- Beginn einer Lehrausbildung
- Besuch einer Berufsvorbereitungseinrichtung
Welche Unterstützung gibt es um den passenden Ausbildungsweg zu finden?
Wie sucht man nach einer Lehrstelle?
Bewerbungsunterlagen erstellen, was gibt es da zu beachten?
All diese Fragen können Jugendliche im Jugendcoaching besprechen und schauen, was sie brauchen um die Ausbildung zu finden, die sie erreichen wollen! In Einzelgesprächen können Jugendliche im 9. Schuljahr ihre Stärken und Fähigkeiten kennenlernen. Es gibt Hilfe bei der Suche nach geeigneten Schnuppermöglichkeiten. Ausprobieren, was passt zu mir! Dann wird es leichter eine gute Entscheidung zu treffen:
Wie schaut mein persönlicher Ausbildungsweg aus!
Unterstützung gibt es in Osttirol durch das Jugendcoaching, Gerlinde Kieberl.