Arbeitsfähigkeit bis 25 (AF25)

Die „Arbeitsfähigkeit bis 25“ (AF25) fördert die Inklusion und Beschäftigung von jungen Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Eine verpflichtende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für unter 25-Jährige entfällt.

Das Jugendcoaching klärt mit den Betroffenen ab, ob eine Ausbildung oder Arbeit angestrebt wird oder eine tagesstrukturierende Maßnahme sinnvoller ist. Das Jugendcoaching unterstützt bei der Orientierung und hilft dabei, Potenziale und Perspektiven zu erkennen und so einen Weg in Arbeit und Beschäftigung zu finden.

Die KOST Tirol bietet als regionale Servicestelle Erstinformation zu Angeboten von Land Tirol, Sozialministeriumservice (SMS) und Arbeitsmarktservice (AMS).

Serviceline AF25:
0512 562 791 410

Erreichbarkeit:
Mo–Do: 9–16 Uhr
Fr: 9–12 Uhr

Kontakt außerhalb der Zeiten:
ausbildungbis18@kost-tirol.at

Weitere Informationen auf der Seite von der KOST-Tirol und in den FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.