Immer wieder erreichen das Team vom Jugendcoaching Fragen von Eltern und Erziehungsberechtigten zu den unterschiedlichsten Themengebieten rund um unser Angebot. Wir haben diese Fragen gesammelt, um sie nach Schwerpunkten geordnet zu beantworten.
Heute wenden wir uns dem Thema „Integrative Lehre“ zu:
Wie stehen die Betriebe zur Verlängerten Lehre (VL)?
Da es die VL in Tirol schon seit September 2003 gibt, stehen die Betriebe dieser Ausbildungsform sehr offen gegenüber. Sowohl die Ausbildungsfirma, Berufsschule, Jugendliche und deren Eltern bekommen Unterstützung jeglicher Art!
Auch Betriebe, die noch nie einen Jugendlichen mit einer verlängerten Lehre hatten, sehen dies sehr positiv. Es finden sich immer wieder neue Firmen, welche von der Ausbildungsform überzeugt sind.
Firmen, welche schon Lehrlinge dieser gut geförderten Ausbildungsform hatten, sind sowieso überzeugt davon und stellen immer wieder neue Lehrlinge mit einer VL an.
Was ist eine Verlängerte Lehre (VL)?
VL: Bei der verlängerten Lehre lernen die Jugendlichen das Gleiche wie in der regulären Lehre, haben dafür aber ein bis zwei Jahre länger Zeit. Sie erhalten einen Lehrvertrag, besuchen die Berufsschule und arbeiten im Lehrbetrieb. Die verlängerte Lehre endet mit der Lehrabschlussprüfung.
Eine Reguläre Lehre und eine VL sind nach Abschluss genau gleich viel „wert“!
Was ist eine Teilqualifizierung (TQ)?
TQ: Für Jugendliche bei denen nicht angenommen werden kann, dass sie in der Lage sind, einen vollen Lehrabschluss zu schaffen, können Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, bei welchen Teilqualifizierungen durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes vereinbart werden.
Die Dauer der Ausbildung kann – je nach Ausbildungsinhalten – ein bis drei Jahre betragen. Am Ende der TQ absolvieren Jugendliche eine Abschlussprüfung und erhalten ein Zeugnis über die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Vermittelt das Jugendcoaching Schnupperpraktika?
Das Jugendcoaching (JU) bietet dies natürlich mit an, bzw. unterstützt die Jugendlichen bei der Suche nach Praktika. Anhand von Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen sollen diese Schritte gesetzt werden. Bei der Suche nach Schnupperpraktika schaut das JU, dass der Jugendliche und dessen Familie (im Sinne des „Empowerment“) sich möglichst selbst um diverse Praktika kümmern und hilft mit.
Solang die Jugendlichen die Schule besuchen, sollte diese auch die Anmeldung bei der AUVA übernehmen. Für alle Jugendlichen außerhalb oder nach der Schule, übernimmt das JU die Anmeldung bei der AUVA zwecks Versicherungsschutz während der Praktika.
Wir hoffen, dass wir einige offene Fragen beantworten konnten. Bis zum nächsten Mal!