Was Eltern wissen wollen: Allgemeine Fragen

Immer wieder erreichen das Team vom Jugendcoaching Fragen von Eltern und Erziehungsberechtigten zu den unterschiedlichsten Themengebieten rund um unser Angebot. Wir haben diese Fragen gesammelt, um sie nach Schwerpunkten geordnet zu beantworten.

 

Heute wenden wir uns „Allgemeinen Fragen zum Jugendcoaching“ zu:

 

Darf mein Kind in der 8. Schulstufe schon kommen?

 

Beim Eintritt ins Jugendcoaching muss sich Ihr Sohn/Ihre Tochter grundsätzlich in seinem/ihrem individuellen 9. Schuljahr befinden. Das bedeutet, wenn er/sie die Vorschule besucht oder eine Klasse wiederholt hat und er/sie sich somit in der 8. Schulstufe in seinem/ihrem 9. Schuljahr befindet, kann Ihr Sohn/Ihre Tochter gleich direkt an der Schule zum Jugendcoaching kommen. Suchen Sie den für Ihre Tochter/Ihren Sohn zuständigen Coach/zuständige Coacherin gleich direkt mittels unserem praktischen Bezirksfilter auf unserer Homepage.

 

Was müssen wir zum Erstgespräch mitbringen?

 

Damit Jugendcoaching Ihren Sohn/Ihre Tochter passgenau unterstützen kann, müssen wir mit vielen Informationen arbeiten. Zudem müssen wir die Daten für unseren Auftraggeber/ unsere Auftraggeberin elektronisch verarbeiten. Ihr Sohn/Ihre Tochter soll daher bitte ihre/seine e-Card mitbringen und sämtliche Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, auch von Ihnen als Elternteil) kennen. Schön wäre es, wenn er/sie auch die letzten Abschlusszeugnisse – 8./.9. Schulstufe mit dabei hat.

 

Wie kann ich mein Kind beim Jugendcoaching unterstützen?

 

Geben Sie Ihrem Sohn/Ihrer Tochter die Sicherheit, dass sie bei anstehenden To-Do´s gerne unterstützend und beratend zur Seite stehen, sofern dies von ihm/ihr gewünscht ist. Pflegen Sie mit ihrem Sohn/ihrer Tochter einen offenen Umgang und sagen Sie ihm/ihr, dass Sie beispielsweise beim Jugendcoaching nachfragen. Übrigens: Auch wir teilen Ihrer Tochter/Ihrem Sohn mit, wenn wir mit Ihnen über ihn/sie sprechen.

 

Muss/darf bei den Jugendcoaching-Treffen ein Elternteil dabei sein?

 

Das entscheidet Ihr Sohn/Ihre Tochter, wenngleich wir bei manchen Verlaufsschritten im Jugendcoaching Ihrem Sohn/Ihrer Tochter vereinzelt empfehlen, dass Sie zu einem Termin oder mehreren Terminen mitkommen.

 

Kann ich als Elternteil auch ohne mein Kind ein Jugendcoaching-Treffen vereinbaren?

 

Gerne können Sie sich als Elternteil bei uns unverbindlich informieren. Eine Jugendcoaching-Teilnahme kann selbstverständlich nur mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn erfolgen. Während dem Jugendcoaching-Verlauf besprechen wir gemeinsam mit Ihrem Sohn/Ihrer Tochter, inwieweit vereinzelte Treffen ohne Ihre Tochter/Ihrem Sohn in ihrem/seinem Entwicklungsinteresse sind.

 

Wie finde ich heraus, ob das Jugendcoaching für mein Kind geeignet ist bzw. welche Voraussetzungen muss mein Kind zur Teilnahme beim Jugendcoaching erfüllen?

 

Jugendcoaching unterstützt alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 19 bzw. 24 Jahren ab dem individuellen 9. Schuljahr. Gerne klären wir in einem Erstgespräch ab, ob wir Ihren Sohn/Ihre Tochter begleiten dürfen und vermitteln gegebenenfalls gerne an Ihre passende Ansprechperson. Wichtig ist, dass für Ihren Sohn/Ihre Tochter gerade der Übergang Schule/Beruf ansteht und er/sie freiwillig bereit ist, sich mit seiner/ihrer Perspektivenplanung in Bezug auf Ausbildung und Beruf auseinandersetzen möchte.

 

Wie viele Beratungstermine kann mein Kind beim Jugendcoaching wahrnehmen?

 

Die Anzahl, die Dauer und das Intervall von Beratungsterminen richtet sich nach den individuellen Erfordernissen für eine optimale Perspektivenplanung für Ihren Sohn/Ihre Tochter und wird individuell vereinbart bzw. an die aktuell vorliegende Situation angepasst.

 

 

 

Mein Kind macht momentan gar nichts - können wir nochmal zum Jugendcoaching kommen?

 

Ihr Sohn/Ihre Tochter ist jederzeit gerne wieder willkommen. Es sind mehrere Jugendcoaching-Teilnahmen möglich.

 

 

 

Wir hoffen, dass wir einige offene Fragen beantworten konnten. Bis zum nächsten Mal!